Rechtsanwälte Eßbach, Krebs, Dr. Eschberger Rechts
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeübt werden. Die Besorgung der fremden Rechtsangelegenheiten wird unter Beachtung der Unabhängigkeit, der Eigenverantwortung, des Berufsrechts, der Weisungsfreiheit und, soweit vom Mandanten gewünscht, der persönlich vertrauensvollen Beziehung zwischen Rechtsanwaltsgesellschaft und Mandanten erfolgen.