Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Denkmalpfle
Erbringung von Ingenieurleistungen im Rahmen der berufsrechtlichen Möglichkeiten, insbesondere Erbringung von Leistungen gemäß § 15 HOAI (Leistungsphasen 1-9), ferner die Tätigkeit als Generalübernehmer sowie die Vornahme aller mit den vorgenannten Arbeiten verbundenen branchenüblichen Tätigkeiten jeder Art.