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Tierschutzskandal in Markkleeberg: Fanny Farm muss Pferdehaltung bis September auflösen

In Markkleeberg wird dem Betreiber der Fanny Farm zum Verhängnis, dass er die Tierhaltung nicht gewissenhaft führte: Pferde müssen bis Ende September abgestellt werden, nachdem das Landratsamt Mängel hinsichtlich Witterungsschutz und Stall zustände aufdeckte. Ein Urteil des Bautzener Gerichts bescheinigt ihm tierschutzwidrige Bedingungen, trotz seiner Beschwerde bleibt die Situation für die Tiere und den Hof angespannt. Die Geschehnisse werfen ein Licht auf die Verantwortung von Tierhaltern und die Bedeutung artgerechter Haltung.

Der Betreiber des Reiterhofes Fanny Farm in Markkleeberg sieht sich einem strikten Verbot der Pferdehaltung gegenüber. Das Landratsamt hatte bereits im Juni 2024 angeordnet, dass Sven Deutrich, der Betreiber der Fanny Farm, seinen Pferdebestand bis spätestens 30. September auflösen muss. Diese Entscheidung beruht auf gravierenden Mängeln in der Tierhaltung, die von den Behörden festgestellt wurden.

Das Bautzener Gericht sprach in seinem Urteil von tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen. Insbesondere hatte Deutrich es versäumt, notwendige Anordnungen zur Schaffung eines angemessenen Witterungsschutzes für die Tiere sowie zur Beseitigung des stark verschlammten Zustands auf dem Auslaufgelände zu erfüllen. Diese Missstände hatten letztlich zur Untersagung der weiteren Pferdehaltung auf dem Hof geführt.

Trotz dieser rigorosen Entscheidung legte Deutrich Beschwerde gegen das Urteil der Leipziger Kammer ein, jedoch bestätigte das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen die Anordnungen und verweist dabei auf die Verantwortung der Tierhalter, dafür zu sorgen, dass die Tiere unter artgerechten Bedingungen leben können. Die Situation auf der Fanny Farm hat somit für erheblichen Gesprächsstoff in der Region gesorgt und wirft Fragen zur Tierhaltung in der Umgebung auf.

Fakten

  • Der Betreiber des Reiterhofes Fanny Farm in Markkleeberg wird Haltung von Pferden verboten
  • Der Betreiber der Markkleeberger „Fanny Farm“ muss den Pferdebestand seines Reiterhofes bis spätestens 30. September auflösen.
  • Das Landratsamt hat bereits im Juni 2024 Deutrich die weitere Pferdehaltung untersagt und die sofortige Auflösung des Tierbestands verfügt.
  • Der Vorgang wurde unter anderem damit begründet, dass er insbesondere Anordnungen zur Schaffung eines Witterungsschutzes und zur Beseitigung des verschlammten Zustandes auf dem Auslaufgelände nicht nachgekommen sei.
  • Das Bautzener Gericht erkannte darin jetzt tierschutzwidrige Haltungsbedingungen.
  • Die Entscheidung wurde vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen getroffen.
  • Der Fall wurde von Pferdehalter Sven Deutrich gegen die Entscheidung der Leipziger Kammer Beschwerde eingelegt.
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