Lauter Enttäuschung: Pferdehalter Deutrich klagt weiterhin gegen Haltungsverbot
"Ein 25-jähriger Wallach namens Deutsches Pferd steht im Zentrum eines Haltungsverbots durch die zuständigen Behörden, das Pferdehalter Sven Deutrich vehement ablehnt und nun weiterhin klagt. Die Entscheidung soll dem Schutz vor Regenwasser und Unordnung auf dem Außengelände dienen, aber Deutrich spricht von einem unfairen Verfahren, bei dem seine Meinung als "privilegiert" angesehen werden muss.
Leipziger Pferdehalter Sven Deutrich ist weiterhin auf dem Weg mit seinem 25-jährigen Wallach, der in einem Haltungsverbot festgehalten wird. Die Entscheidung des Leipziger Verwaltungsgerichts vom Juni 2024 hatte bereits die Pferdehaltung im Landkreis Leipzig untersagt, da das Außengelände am Schachtweg bei Regen verschlammt und keinen Witterungsschutz bietet.
Deutrich hatte vorher einen Bauantrag abgelehnt, weil sein Vorhaben als "privilegiert" nicht angesehen wurde. Nun klagt er gegen das Haltungsverbot und hat auch eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt.
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte wiederum das Verwaltungsgerichtsurteil in wesentlichen Punkten bestätigt. Deutrich äußert seine schwere Enttäuschung über den ganzen Prozess und kritisiert den Umgang des Veterinäramts mit ihm.
Mehr Wissen: "Haltungsverbot" - Ein Haltungsverbot ist eine rechtliche Entscheidung, die bestimmt, dass Tiere in bestimmten Umgebungen oder unter bestimmten Bedingungen gehalten werden dürfen. Im Zusammenhang mit Pferden kann dies auch bedeuten, dass das Pferd nicht mehr in einer Herde halten darf.
Der Reitverein "Fanny Farm" befindet sich im Landkreis Leipzig und ist für Deutrichs Pferdehaltung zuständig. Die Verwaltung des Vereins befindet sich in Markkleeberg.
Fakten
- Der Leipziger Verwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil zum Haltungsverbot auf Schilderungen durch das Veterinäramt berufen.
- Das Landratsamt des Landkreises Leipzig hatte die Pferdehaltung bereits in einer Anordnung vom Juni 2024 untersagt.
- Die Behörde nannte als Grund fehlenden Witterungsschutz und den bei Regen verschlammten Zustand des Außengeländes am Schachtweg.
- Deutrichs Bauanträge wurden abgelehnt, weil er als privater Pferdehalter und sein Vorhaben nicht als "privilegiert" gelten, wie es im Baugesetzbuch als Begriff heißt.
- Sven Deutrich hat gegen das Haltungsverbot geklagt und auch eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt.
- Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hatte wiederum das Verwaltungsgerichtsurteil in wesentlichen Punkten bestätigt.
- Deutrich äußert seine schwere Enttäuschung über den ganzen Prozess und kritisiert den Umgang des Veterinäramts mit ihm.
- Die Amtstierärztin ist Deutrichs Meinung nach nicht neutral, sondern eher die Gegenpartei.
- Hinter jedem Beschluss steht ein Einzelschicksal, wie zum Beispiel das Alter eines Pferdes.
- Deutrichs Pferd, ein Wallach, ist 25 Jahre alt und seit 15-20 Jahren bei Deutrich.
- Das Auflösen der Herde bedeutet nicht, dass die Tiere trennen müssen, sondern versucht, die neuen Halter zu überzeugen, die Herde zusammenzuhalten.
- Die Verwaltung des Reitvereins "Fanny Farm" befindet sich in Markkleeberg.
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