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Leipzig legt Entwurf für Zweckentfremdungssatzung vor: Rückführung von Ferienwohnungen in den Wohnungsmarkt und Regelungen für die gesamte Stadt geplant.

Leipzig plant eine neue Zweckentfremdungssatzung, die am 18. Mai 2026 im Ältestenrat vorgestellt wird. Mit dieser Maßnahme will die Stadt die Rückführung von Ferienwohnungen in den regulären Wohnungsmarkt fördern und geht damit einen Schritt gegen den Anstieg von Ferienwohnungen, der auch in anderen Städten wie Dresden beobachtet wird. Die Satzung gilt für die gesamte Stadt und sieht klare Regelungen vor, um sicherzustellen, dass der Wohnraum bestmöglich genutzt wird. In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum eine wichtige Rolle spielt, zeigt die Stadt ihr Engagement, den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt aktiv zu begegnen.

Die Stadtverwaltung Leipzig hat einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung vorgelegt, die am Montag, den 18. Mai 2026, im Ältestenrat präsentiert und anschließend in den Gremienlauf geschickt wird. Diese Satzung ergänzt die bereits im September 2024 eingeführte Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung, die erfolgreich rund 800 ehemalige Ferienwohnungen zurück in den regulären Wohnungsmarkt geführt hat.

Wenn der Stadtrat dem neuen Entwurf zustimmt, wird die Satzung zunächst für fünf Jahre gelten und das gesamte Stadtgebiet von Leipzig betreffen, nicht nur die Stadtbezirke Altstadt und Neustadt. Diese Maßnahme folgt einem Trend, der seit 2019 in anderen Städten wie Dresden zu beobachten ist, wo die Zahl der Ferienwohnungen kontinuierlich steigt. Hier wird zum Dezember 2025 eine Schätzung von etwa 2.200 Ferienwohnungen erwartet, was rund 0,7 Prozent des gesamten Wohnungsbestands ausmacht. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die zunehmende Beliebtheit von Online-Vermittlungsplattformen wie Airbnb zurückzuführen.

Die Satzung wird die Bestimmungen des seit dem 19. März 2024 in Kraft getretenen Zweckentfremdungsverbotsgesetzes des Sächsischen Landtags übernehmen. Diese Regelung erlaubt es Städten und Gemeinden, eigene Satzungen zu erlassen, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu begrenzen. Während die Satzung eine klare Grenze setzt, wird darauf hingewiesen, dass das Problem der spekulativen Wohnungsleerstände nicht vollständig gelöst, sondern lediglich räumlich verlagert wird.

Die neuen Bestimmungen definieren auch Ausnahmen, wie etwa Wohnungen, die aus rechtlichen Gründen bereits genehmigt sind oder solche, die besondere schutzwürdige private oder öffentliche Interessen betreffen. Sollte eine Zweckentfremdung festgestellt werden, sind Wohnungseigentümer verpflichtet, angemessenen Ersatzwohnraum zu schaffen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Genehmigung zur Zweckentfremdung zu beantragen, wobei die Anforderungen hierfür eng gefasst sind.

Die Verantwortung für die Umsetzung und Betreuung der Zweckentfremdungssatzung wird beim Amt für Stadtplanung und Mobilität liegen. Die Stadtverwaltung plant, die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben intern zu bewältigen, ohne dass ein Stellenmehrbedarf entsteht. Diese Maßnahmen verdeutlichen das Bestreben der Stadt Leipzig, ihren Wohnraum sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig den Herausforderungen des Wohnungsmarktes entgegenzuwirken.

Fakten

  • Die Stadtverwaltung legt eine Zweckentfremdungssatzung vor.
  • Leipzig hat bereits im September 2024 eine Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung eingeführt, die rund 800 ehemalige Ferienwohnungen wieder in den regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt hat.
  • Der Entwurf für die Zweckentfremdungssatzung wird am Montag, 18. Mai 2026, im Ältestenrat vorgestellt und geht dann in den Gremienlauf.
  • Die Satzung gilt zunächst für fünf Jahre, wenn der Stadtrat dem Entwurf zustimmt.
  • Seit 2019 ist die Zahl der Ferienwohnungen in Dresden kontinuierlich gestiegen.
  • Die Hauptursache für den Anstieg sind die wachsende Beliebtheit und die Expansion von Online-Plattformen zur Vermittlung von Ferienwohnungen (zum Beispiel Airbnb).
  • Die Zahl der Ferienwohnungen in Dresden wird für Dezember 2025 auf etwa 2.200 geschätzt, was einem Anteil von rund 0,7 Prozent am gesamten Wohnungsbestand entspricht.
  • Etwa 85 Prozent der Ferienwohnungen in Dresden sind Ein- und Zweiraumwohnungen.
  • Der Sächsische Landtag hat Ende Januar 2024 das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen, das seit seiner Veröffentlichung am 19. März 2024 in Kraft ist.
  • Mit dieser Rahmengesetzgebung ermächtigt der Freistaat Sachsen Städte und Gemeinden, kommunale Satzungen zum Verbot von Zweckentfremdungen für Wohnraum zu erlassen.
  • Die Satzung übernimmt den Regelungsumfang aus dem Landesgesetz.
  • Gelten soll die Satzung für das gesamte Stadtgebiet und nicht nur für die Stadtbezirke Altstadt und Neustadt.
  • Das Problem der spekulativen Wohnungsleerstande wird damit nicht gelöst, sondern nur räumlich verlagert werden.
  • Umnutzungen von Wohnraum zu Ferienwohnungen sind nicht auf die Stadtbezirke Altstadt und Neustadt begrenzt.
  • Es gibt nach Landesrecht einen befristeten Bestandsschutz von zwei Jahren, der es ermöglicht, die Wohnung für weitere zwei Jahre als Ferienwohnung zu vermieten.
  • Die Satzung trifft auch Aussagen darüber, welche Wohnnutzungen nicht unter die Zweckentfremdung fallen.
  • Wohnungen, die aus rechtlichen Gründen keine Zweckentfremdung sind (u. a. baurechtlich schon genehmigte Ferienwohnungen), fallen nicht unter die Satzung.
  • Nutzungen, die besondere schutzwürdige private oder öffentliche Interessen berühren, fallen auch nicht unter die Satzung.
  • Wird eine Zweckentfremdung von Wohnraum festgestellt, so müssen nach der Satzung Wohnungseigentümer angemessenen Ersatzwohnraum schaffen oder eine Ausgleichszahlung leisten.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine Genehmigung der Zweckentfremdung zu beantragen, für deren Bewilligung allerdings enge Grenzen definiert sind.
  • Für die Umsetzung und Betreuung der Zweckentfremdungssatzung wird das Amt für Stadtplanung und Mobilität zuständig sein.
  • Die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben können intern durch eine Anpassung der Arbeitspläne der Abteilungen abgedeckt und übernommen werden, ohne dass ein Stellenmehrbedarf entsteht.
  • Die Stadt Leipzig liegt in Deutschland.
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