Stark nachgefragte Baugrundstücke im Wohngebiet „Auenhöfe“ in Delitzsch – Mindestgebot 200 €/m² und Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren
Im Delitzscher Wohngebiet „Auenhöfe“ sind unbebaute Baugrundstücke heiß begehrt, mit einem Mindestgebot von 200 €/m². Die Erschließung befindet sich kurz vor dem Abschluss, doch Käufer sollten beachten, dass möglicherweise noch Fundamentreste im Boden vorhanden sind. Ein Erwerb bringt eine Bauverpflichtung mit sich: Innerhalb von drei Jahren muss ein Wohnhaus gemäß dem Bebauungsplan errichtet werden. Interessierte können sich für weitere Informationen an die Stadtverwaltung wenden, da es sich um ein förmliches Bieterverfahren handelt, bei dem Bewerbungen eingereicht werden müssen.
Im Wohngebiet „Auenhöfe“ in Delitzsch sind die unbebauten Baugrundstücke derzeit stark nachgefragt. Die Herstellung der vollständigen Erschließungsanlagen befindet sich in der finalen Phase. Das Mindestgebot für jeden der begehrten Bauplätze liegt bei 200,00 €/m². Interessierte Käufer sollten jedoch beachten, dass im Boden möglicherweise noch Fundamentreste sowie stillgelegte Versorgungsleitungen vorhanden sein können. Daher übernimmt die Stadt Delitzsch in dieser Hinsicht keine Garantien.
Der Verkauf der Bauplätze erfolgt im aktuellen Zustand, einschließlich Bewuchs und einer vertraglich festgelegten Bauverpflichtung. Der Erwerber ist verpflichtet, innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch, ein Wohnhaus entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 36 zu errichten. Zudem sind die Baugrunduntersuchungen sowie die Baufeldfreimachung, einschließlich der Entsorgung, Aufgabe des Käufers. Für detaillierte Informationen zum Bebauungsplan können Interessierte die Webseite der Stadt Delitzsch besuchen.
Die Bauplätze 7 und 10 sind bereits vermessen, während für Bauplatz 2 ein Vermessungsauftrag zur Teilung in zwei separate Bauplätze ausgelöst wurde. Das Grundbuch ist frei von Belastungen, allerdings tragen die Erwerber sämtliche Kosten des Rechtsgeschäftes. Die Entscheidung über die Vergabe der Bauplätze trifft der Stadtrat, wobei die Stadt Delitzsch nicht verpflichtet ist, sich für eines der eingereichten Kaufanträge zu entscheiden.
Das Verfahren erfolgt als förmliches Bieterverfahren, und Aufwendungen der Bewerber werden nicht erstattet. Bei der Abgabe eines Kaufantrags erklärt der Bewerber seine Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung.
Für weitere Informationen stehen der Bereich Liegenschaften der Stadt Delitzsch sowie das Bauamt im Technischen Rathaus zur Verfügung.
Fakten
- Der Verkauf von Baugrundstücken im Wohngebiet „Auenhöfe“ ist in der Stadt Delitzsch gesucht.
- Die Bauplätze sind unbebaut und befinden sich im Wohngebiet „Auenhöfe“. Die Herstellung der vollständigen Erschließungsanlagen ist in Fertigstellung.
- Das Mindestgebot für jeden Bauplatz beträgt 200,00 €/m².
- Die Stadt Delitzsch weißt daraufhin, dass sich im Boden noch Fundamentreste bzw. stillgelegte Versorgungsleitungen befinden können.
- Garantien jeglicher Art sind ausgeschlossen.
- Jeder Bauplatz wird im gegenwärtigen Zustand, mit Bewuchs und mit einer im Grundbuch zu sichernden Bauverpflichtung (mit Rückauflassung), ein Wohnhaus nach den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 36 innerhalb von 3 Jahren (gerechnet ab Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch) zu errichten, verkauft.
- Die Baugrunduntersuchung und Baufeldfreimachung (einschließlich Entsorgung) sind Sache des Erwerbers.
- Informationen zum Bebauungsplan Nr. 36 „Auenhöfe“ finden Sie im Internet unter „Rechtskräftige B-Pläne und Satzungen gem. § 34 u. § 35 BauGB“ auf der Seite der Stadt Delitzsch: www.delitzsch.de/bauleitplanung
- Die Bauplätze 7 und 10 sind bereits vermessen.
- Der Vermessungsauftrag zur Teilung des Bauplatzes 2 in zwei Bauplätze wurde ausgelöst.
- Das Grundbuch ist frei von Belastungen.
- Die Erwerber tragen sämtliche Kosten des Rechtsgeschäftes.
- Auskünfte zum Verkauf gibt der Bereich Liegenschaften der Stadt Delitzsch, Markt 3, Zimmer 311. Tel.-Nr. 034202/67136 und zur möglichen Bebauung das Bauamt im Technischen Rathaus, Schloßstr. 30, Stadtplanung Tel.-Nr. 034202/67232 bzw. Bauordnung Tel.-Nr. 034202/67205.
- Die Entscheidung zur Vergabe eines Bauplatzes erfolgt durch den Stadtrat.
- Die Stadt Delitzsch ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Kaufanträge zu entscheiden.
- Es handelt sich um ein förmliches Bieterverfahren!
- Aufwendungen der Bewerber werden nicht erstattet.
- Mit der Abgabe eines Kaufantrages erklärt der Bewerber seine Einwilligung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung Art. 6 Abs. 1 lit b) zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zur Vorbereitung/Durchführung eines Kaufvertrages und Umsetzung seines Bauvorhabens.
- Die Stadt Delitzsch liegt in Deutschland.
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